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<title>Schluchtensteig Pressemitteilung Nr. 47</title>
<link>http://www.schluchtensteig.de.de</link>
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<title>Schluchtensteig als Marke geschützt</title>
<link>http://www.schluchtensteig.de/de/pressetexte/index.php?id=47&amp;eintrag=zeigen</link>
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Der Schluchtensteig ist seit kurzem als geschützte Wort-Bildmarke und als touristischer Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Damit bleibt es dem Landkreis Waldshut und dem Schluchtensteigfonds allein vorbehalten, mit dem Produkt und weiteren Dienstleistun-gen zu werben oder Genehmigungen zur Verwendung der geschützten Marke zu erteilen. In-nerhalb von nur zwei Jahren hat sich der vom Landratsamt Waldshut initiierte neue Fernwan-derweg Schluchtensteig zu einem der bekanntesten Wanderangebote in Deutschland entwi-ckelt. Um Missbräuche bei der Nutzung des Namens und des Logos von vorneherein auszu-schließen wurde das Signet des Schluchtensteigs sowie der Name durch den Landkreis Walds-hut beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Mit der Eintragung in das Markenre-gister beim Deutschen Patent- und Markenamt gilt der Schluchtensteig als gesetzlich geschütz-te Marke, dessen Logo oder Verwendung des Namens für Werbezwecke zukünftig nur mit Ein-willigung des Landkreises Waldshut erfolgen darf, der im Auftrag des Schluchtensteigfonds die Koordination des Fernwanderwegs weiterhin wahrnimmt. Immerhin hat sich der Schluchtensteig als touristisches Qualitätsprodukt bereits nach zwei Jahren einen hervorragenden  Ruf erwor-ben. Gleich zu Beginn mit der Markteinführung im Frühjahr 2008 war der Schluchtensteig be-reits als deutscher Qualitätswanderweg zertifiziert. Landrat Tilman Bollacher äußert sich sehr zufrieden über die Entwicklung des Schluchtensteigs: „Mit diesem Fernwanderweg haben wir einen touristischen Leuchtturm für unsere Region geschaffen, der auch in wirtschaftlicher Hin-sicht ein voller Erfolg ist. Das beweisen die vielen positiven Reaktionen von Hoteliers, Gasthof-betreibern und Restaurantbesitzern, die seit der Schluchtensteigeröffnung deutlich mehr Wan-dergäste und Umsätze verzeichnen als vorher“.
Die Gemeinden entlang des Schluchtensteigs sowie die Gaststätten und Hotels dürfen für ihr Haus und ihr Wanderangebot mit dem Schluchtensteig werben. Dafür beteiligen sich diese Gemeinden mit einer entsprechenden Marketingumlage am Fonds, der durch den Landkreis Waldshut verwaltet wird. Weitere Partner haben  ebenfalls die Erlaubnis, mit dem Logo und der Wortmarke Schluchtensteig zu werben. Dazu zählen Unternehmen, die mit dem Landkreis Waldshut bei der Vermarktung des Schluchtensteigs zusammenarbeiten. Klaus Nieke vom Amt für Wirtschaftsförderung beim Landratsamt Waldshut verweist hier insbesondere auf die Schwarzwald Tourismus GmbH in Freiburg und Villingen-Schwenningen, die für die Vermark-tung der Buchungspauschale „Wandern ohne Gepäck auf dem Schluchtensteig“ verantwortlich zeichnet. Anhand eines aufwändigen Qualitätsmanagements wird auf die Kundenwünsche der Wanderer eingegangen und in engem Kontakt mit den beteiligten Wanderhotels auf die dauer-hafte Qualität des Angebots geachtet. Weitere Partner des Schluchtensteigs sind die Südba-denbus sowie einige Verlage, die in Kooperation mit dem Schluchtensteigfonds Wanderkarten, Tourenführer und demnächst auch Ansichtskarten und Ansteckpins produzieren.
Als wichtige Qualitätssicherungsmaßnahme wurden im vergangenen Herbst über 1.600 zusätz-liche Wegzeichen und Richtungspfeile entlang des Fernwanderwegs montiert sowie die bereits bestehenden Hinweisschilder mit dem neuen Schluchtensteig Wanderzeichen ergänzt. Nach-dem der Schluchtensteig bereits von Anfang an mit dem Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderba-res Deutschland“ ausgezeichnet wurde, steht in diesem Jahr die Verlängerung des Zertifikats an, deren Durchführung mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden ist. Man ist sich beim Schluchtensteigfonds sicher, dass dieses Zertifikat ein wichtiges Aushängeschild für den Schluchtensteig darstellt und dem Wandergast damit ein hochwertiges Wandererlebnis bietet.
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