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Der Schluchtensteig
Wandern auf 119 km durch den Naturpark Südschwarzwald
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Trekking am Schluchtensteig

Naturpark SüdschwarzwaldTrekkingcamps am Wanderkreuz des Südens

In den Trekking-Camps am Wanderkreuz des Südens, die von Mai bis Oktober gebucht werden können, ist das Übernachten im Naturpark Südschwarzwald erstmals ganz offiziell erlaubt. Die Camps liegen alle abseits der Ortschaften, sind nur zu Fuß zu erreichen und verfügen über Stellplätze für bis zu drei Zelte, eine Feuerstelle und ein kleines Toilettenhäuschen. Außerdem sind die Camps nur mit GPS-Koordinaten aufzufinden. Wasser und Verpflegung müssen die Trekker selbst mitbringen. Der Müll muss wieder mitgenommen werden. Hier geht es zum Buchungsportal
One-Night-Camps

Die One-Night-Camps bringen Dich der Natur noch näher und ergänzen das Angebot der Trekking-Camps sowie naturnahen Zelt- und Stellplätzen im Schwarzwald. Entlang der Fernwanderwege Schluchtensteig und Albsteig Schwarzwald sowie im gesamten Schwarzwald entstanden somit zahlreiche neue legale Übernachtungsspots. Diese werden von Privatpersonen, Landwirte und Gemeinden angeboten. Die Trekker können somit in direkten Kontakt mit Einheimischen kommen und Wissenswertes über die Region erfahren. Neben der Fläche, welche für die Gäste zum Zelten und Parkieren der Reisemobile zur Verfügung gestellt wird, können auch weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel sanitäre Anlagen, Grillstellen und Feuerholz, Frühstück oder Vesper angeboten werden.
Eine Übersicht zu den Camps ist unter www.one-night-camps.de zu finden. Gebucht werden können die Plätze Online über die Buchungsplattform Nomady (ehemals MyCabin) oder über die Kontaktdaten der Anbieter.
Weitere Übernachtungsmöglichkeiten

Am Steig gibt es zudem in einigen Orten Campingplätze oder einfache Trekking-Plätze mit unterschiedlicher Ausstattung. Die Übernachtungsmöglichkeiten "Campingplatz" oder "Trekking" sind in unserem Online-Gastgeberverzeichnis aufgeführt.
  • Wildes Campen ist aufgrund der zahlreichen Naturschutzgebiete am Schluchtensteig nicht erlaubt!

Übersicht der Zelt- und Wohnmobilplätze